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Mein Anwalt tut nichts. Kann ich ihn wechseln?

Mein Anwalt tut nichts. Kann ich ihn wechseln?

Mein Anwalt tut nichts. Kann ich ihn wechseln?

Ihr Unfall ist schon lange her? Sie haben einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt und trotzdem tut sich nichts? Sie warten seit Monaten auf Ihr Geld? Das ist leider kein Einzelfall.

Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt seit vielen Jahren bundesweit Unfallgeschädigte insbesondere bei schweren und schwersten Verkehrsunfallverletzungen.

Wöchentlich melden sich Unfallgeschädigte und schildern von ihrem Leidensweg nach dem Unfall und von Verzögerungen durch die gegnerische Versicherung, monatelangem Warten und von eigenen Rechtsanwälten, die sich einfach nicht um die Sache kümmern oder die Ansprüche des Geschädigten bei der Versicherung aus Unkenntnis oder sonstigen Gründen einfach nicht durchsetzen.

Gerade Rechtsanwälte, die nicht Fachanwälte für Verkehrsrecht sind und zudem nicht schwerpunktmäßig Geschädigte von Unfällen mit schweren und schwersten Verletzungen vertreten, sind mit derart komplexen Aufgaben überfordert. Der Rechtsanwalt, der umfangreiche Personenschäden ggf. nur einmal im Jahr und „nur so nebenher“ bearbeitet, muss an der Unfallregulierung scheitern. Dies führt zu einem unhaltbaren Ergebnis für den Geschädigten. Er wartet auf sein Geld und hofft, der Anwalt werde da doch noch irgendwie etwas bewegen. Der Anwalt verfristet die Akte von Monat zu Monat und meldet sich – auch auf Rückrufbitten- nicht mehr beim Mandanten.

Eine solche Situation wird Rechtsanwalt Dr. Pott nahezu jede Woche von frustrierten und erschöpften Mandanten berichtet. Falls Sie den Eindruck haben, dass sich Ihr Rechtsanwalt der Sache nicht konsequent annimmt, sich bei Ihnen ggf. trotz mehrfacher Aufforderung nicht mehr meldet und die Sache seit Monaten vor sich hindümpelt, sollten Sie in jedem Fall den Anwalt wechseln. Sie sollten sich sodann an einen Rechtsanwalt wenden, der nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, sondern zudem schwerpunktmäßig Geschädigte mit schweren und schwersten Unfallverletzungen vertritt. Nur so werden Sie Ihre Ansprüche zügig und umfassend durchsetzen können. Nur so sind Sie zudem sicher, dass auch die häufig viel wichtigeren Zukunftsansprüche abgesichert werden.

Einige Geschädigte scheuen einen Anwaltswechsel, da neue Gebühren entstehen können. Es ist richtig, dass neue Gebühren entstehen können. Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass die ggf. anfallenden weiteren Gebühren in keiner Relation zu den Ansprüchen stehen, die ein versierter Fachanwalt bei der Unfallregulierung zusätzlich für den Geschädigten realisieren kann. Nicht selten können mit der ersten Korrespondenz außergerichtlich weitere erhebliche Beträge realisiert werden, die etwaige Gebührenansprüche bei weitem übersteigen. Der Geschädigte sollte sich in jedem Fall fragen, ob er weiter wartet und ggf. auf mehrere tausend Euro verzichtet oder ob er einen gewissen Teil von regelmäßig nur wenigen hundert Euro zahlt und zu einem kompetenten Anwalt wechselt.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf die Unfallregulierung spezialisiert. Seit über 10 Jahren vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott als Fachanwalt für Verkehrsrecht Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.

Rechtsanwalt Dr. Pott ist zudem Autor von Fachbüchern und von Fachbeiträgen in renommierten Fachzeitschriften wie z.B. der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV).

Rechtsanwalt Dr. Pott betreut die Internetseite Verkehrsrechtforum.de und die kostenfreie umfangreiche Schmerzensgeldsammlung Schmerzensgeldtabelle24.de .

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrsrecht und damit auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt Mandanten bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld bundesweit.

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Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.

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